Förderjahr 2021 – Forstämter und Waldbauverein Daun e.V.

Fördermöglichkeiten nach Extremwetterereignissen

Bereits seit Mai 2019 fördert Landesforsten in Rheinland-Pfalz Maßnahmen im Zusammenhang mit den Extremwetterschäden im Wald rückwirkend bis zum Jahresanfang 2019. Zu Extremwetterereignissen zählen Sturmschäden und Befall von Borkenkäfern aufgrund von starker Trockenheit.

Zuwendungen gibt es beispielswiese für die Aufarbeitung von Schadholz. Auch Maßnahmen wie Entrinden, Hacken oder Mulchen von Holz, dass wegen Borkenkäferbefall nicht in den Verkauf gehen kann sind förderwürdig.   Zurzeit läuft das „Förderjahr 2021“, das Maßnahmen für den Durchführungszeitraum vom 1.September 2020 bis zum 31.Juli 2021 beinhaltet.

Neben den oben aufgelisteten Fördermöglichkeiten, können Zuwendungen für die Anlage, die Unterhaltung und den Betrieb von Holzlagern, die Wiederaufforstung von Schadflächen und den Voranbau (Pflanzung unter noch stehende Nadelbäume) beantragt werden. Außerdem können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Förderung für  die Wiederherstellung beschädigter Waldwege durch Starkregen erhalten.

Grundsätzlich gilt immer, dass ein Antragsteller vor Beginn einer Maßnahme einen Förderantrag stellen muss und erst nach Erhalt einer schriftlichen Vorabgenehmigung beginnen darf.

Seit dem 1.Januar.2020 ist eine Änderung des Rahmenplanes „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Kraft getreten. Danach wird es weitere Fördermöglichkeiten geben; die Förderrichtlinien dazu werden derzeit ergänzt. Darin ist vorgesehen, dass unter anderem in folgenden Bereichen Neuerungen oder Änderungen erfolgen:

  • Entnahme von Kalamitätshölzern zur Verkehrssicherung
  • Übernahme von Naturverjüngung bei der Wiederbewaldung
  • Maßnahmen zur Jungwaldpflege
  • Beratungsleistungen im Rahmen der Förderantragstellung für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Höhere Fördersätze bei Maßnahmen im Klein-Privatwald unter 20 Hektar forstliche Betriebsfläche
  • Überprüfung und Anpassung der bestehenden pauschalen Fördersätze

Inzwischen hat der Waldbauverein Daun e.V. von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gemeinschaftliche Förderanträge für seine Mitglieder zu stellen. Diese inzwischen bereits vorabgenehmigten Anträge betreffen die Fördertatbestände:

  1. Mehraufwand Holzaufarbeitung bei Schadholz
  2. Entrindung
  3. Hacken des nicht verwertbaren Holzes
  4. Transport in Nass-, Trocken- oder Folienlager

Damit wird das Antragsverfahren für Mitglieder deutlich vereinfacht und Bagatellgrenzen entfallen.

Die im Landkreis Vulkaneifel ansässigen Forstämter Daun, Gerolstein und Hillesheim mit ihren Privatwaldbetreuungsförstern Ingrid Lamour, Martin Fleck und Richard Hansen beraten Sie gerne bei allen Fragen im Zusammenhang mit den Fördermöglichkeiten.

Über den folgenden Link finden Sie auf der Homepage von Landesforsten Rheinland-Pfalz umfangreiche Informationen zu diesem Themenkomplex.

https://www.wald-rlp.de/de/nutzen/foerderung-der-forstwirtschaft

Brutraumentzug:

2019-09-18_Extremwetter-Brutraumentzug_Antrag_o._De-M_01.pdf (941 Downloads )

2019-09-18_Extremwetter-Brutraumentzug_Merkblatt_zu_Antrag_und_VN.pdf (905 Downloads )

Wiederaufforstung und Voranbau:

2019-09-18_Extremwetter_Wiederaufforstungh_und_Voranbau_Antrag_o._De-M.pdf (888 Downloads )

2019-09-18_Extremwetter-Wiederaufforstung_und_Voranbau_Merkblatt_zu_Antrag_und_VN.pdf (885 Downloads )

Seit dem 01.01.2020 ist eine Änderung des Rahmenplanes „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Kraft getreten. Danach wird es weitere Fördermöglichkeiten geben; die Förderrichtlinien dazu werden zur Zeit ergänzt. Darin ist vorgesehen, dass u.a. in folgenden Bereichen Neuerungen oder Änderungen erfolgen:

  • Entnahme von Kalamitätshölzern zur Verkehrssicherung Übernahme von Naturverjüngung bei der Wiederbewaldung.
  • Maßnahmen zur Qualifizierung (z.B. Mischwuchsregulierung; Anlage von Pflegepfaden).
  • Forstfachliche Vorbereitung, Leitung oder Koordinierung von Maßnahmen für Mitglieder Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
  • Höhere Fördersätze bei Maßnahmen im Klein-Privatwald < 20 Hektar.
  • Überprüfung und Anpassung der bestehenden pauschalen Fördersätze.

Sobald weitere Informationen zu diesen Änderungen vorliegen, werden wir diese an dieser Stelle auf unserer Homepage veröffentlichen.

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