Nachhaltigkeitsprämie

wichtige Informationen für Waldbesitzer

Mit 500 Millionen Euro unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets kommunale und private Waldbesitzer bei der nachhaltigen Waldwirtschaft. Diese Förderung wird durch den Waldbauverein Daun und die Forstämter Daun, Gerolstein und Hillesheim begrüßt.

Die Wälder in Deutschland leiden seit drei Jahren unter Dauerstress. Stürme, Dürreperioden und Schädlingsbefall haben die Waldbestände in einem nie dagewesenen Maß geschädigt, zur Überlastung der Holzmärkte und – verstärkt auch durch die Corona-Pandemie – zu einem dramatischen Holzpreisverfall insbesondere bei der Fichte geführt. Auf bundesweit fast
300.000 Hektar sind seit 2017 Kahlflächen entstanden, die geräumt und in den nächsten Jahren wiederbewaldet werden müssen. Viele Forstbetriebe sind bei fehlender Liquidität mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, die in der Geschichte beispiellos sind. Um den Waldbesitzenden die horrenden Schäden wenigstens teilweise zu kompensieren und einen Beitrag zum Erhalt unserer Wälder und ihrer unverzichtbaren gesellschaftlichen Funktionen zu leisten, gewährt ihnen der Bund erstmalig und einmalig eine waldflächenbezogene Prämie.

Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits- Zertifizierung nach den Programmen PEFC, FSC, Naturland oder einem vergleichbaren Zertifikat. Die Prämie beträgt 100 Euro/Hektar für PEFC-zertifizierte und 120 Euro/Hektar für FSC- zertifizierte Waldflächen. Es besteht die Möglichkeit, ggf. bis zum 30.09.2021 ein Nachhaltigkeitszertifikat nachzureichen. Der Waldbauverein Daun bietet den Mitgliedern die PEFC-Zertifizierung an. Der Zertifikatsnachweis kann beim Waldbauverein Daun e. V. angefragt werden.

Die Antragstellung erfolgt online. Für die Abwicklung der Förderung ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) bundesweit verantwortlich. Antragsberechtigt sind alle privaten und kommunalen Waldbesitzer mit einer Waldfläche von mindestens 1 Hektar Wald. Ein Sammelantragsverfahren über den Waldbauverein ist nicht möglich. Die Prämie ist nicht an den individuellen Nachweis von Schäden gebunden.

Die Richtlinie wurde am Freitag, dem 20. November 2020, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 Anträge stellen. Neben dem Nachhaltigkeitszertifikat müssen die Waldbesitzer ihre Waldflächengröße angeben. Diese wird mit den Flächenangaben der SVLFG (Berufsgenossenschaft) abgeglichen. Die Zuwendung erfolgt als De-minimis-Beihilfe, d.h. sie wird nur gewährt, soweit nicht im laufenden Jahr und den zwei vorangegangenen Steuerjahren 200.000 Euro De-minimis- Beihilfen in Anspruch genommen wurden. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel (500 Mio. EUR).

Bei Fragen stehen Ihnen der Waldbauverein Daun per Telefon 06592/9847535 oder per Mail unter info@waldbauverein-daun.de oder die Forstämter Daun, Gerolstein und Hillesheim zur Verfügung.

Musteranleitung zur Beantragung:

Muster-Anleitung-Nachhaltigkeitsprämie.pdf (1432 Downloads )

Muster: Welche Unterlagen werden noch benötigt?

Muster-Rückmeldung-nach-Online-Antrag.pdf (1235 Downloads )

Rechnung PEFC:

Rechnung-PEFC-2020.pdf (1290 Downloads )

Newsletter Waldbesitzerverband RLP:

Newsletter-Ausgabe-31.pdf (1174 Downloads )

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